Hygiene-Konzept IRMA 2021

In der aktuellen Version der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg werden Messen nicht mehr mit Veranstaltungen gleichgesetzt und dürfen somit stattfinden.

Es wurden Maßnahmen entwickelt, die einen risikofreien Aufenthalt von Ausstellern und Besuchern sicherstellen können. Das Infektionsrisiko beim Besuch der Veranstaltung wird so auf ein Minimum, wie für andere öffentliche Bereiche üblich, reduziert:

1. Maskenpflicht für Aussteller und Besucher: Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist für Aussteller und Besucher Pflicht um die Ausbreitung von Tröpfchen durch Husten, Niesen oder Sprechen zu minimieren.

2. Ausgenommen von Maskenpflicht: Menschen, denen auf Grund einer Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen das Tragen von Masken nicht zuzumuten ist, sind von der Pflicht eine Maske zu tragen befreit.

3. Leitsysteme in der Halle: Besucherströme werden während der IRMA so geleitet, dass entgegenkommender Besucherverkehr vermieden wird. Extra breite Gänge von 4-6 Metern stellen sicher, dass Besucher mit genügend Sicherheitsabstand aneinander vorbeigehen können.

4. Abstandsmarkierungen: Markierungen in der Ausstellungshalle, den Eingangsbereichen, vor den rollstuhlgerechten WCs und dem Restaurant dienen zur Orientierung und Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Zusätzliches Personal wird für die Einhaltung und Kontrolle abgestellt.

5. Extra breite Gänge: Gangbreiten von 4 – 6 Metern ermöglichen einen reibungsfreien Besucherverkehr mit genügend Ausweichmöglichkeiten.

6. Belüftung der Ausstellung: Moderne Belüftungsanlagen der 11,2 Meter hohen Messehalle A3 sorgen für ausreichende Luftzirkulation in der Ausstellung. Zusätzliche Frischluftzufuhr durch Eingangsbereiche.

7. Vermindertes Risiko bei Betroffenen und Ausstellern: Wir gehen von einem geringeren Infektionsrisiko bei Ausstellern und Besuchern aus, da diese in Ihrem Alltag, aus beruflichen und privaten Gründen, achtsamer mit dem Thema Infektionsschutz umgehen. Besucher, die keine fachlichen oder privaten Gründe wie Betroffene, Angehörige oder Fachbesucher für einen Messebesuch aufweisen können, erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung.

8. Desinfektions-Möglichkeiten: In allen besucherrelevanten Bereichen wird es Handdesinfektionsstellen stellen geben.

9. Registrierung der Veranstaltungsteilnehmer: Besucher der IRMA müssen sich am Eingangsbereich mit Namen und Kontaktdaten registrieren. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergeben und zur Sicherheit der Teilnehmer verwahrt.

10. Ausschluss bei Erkrankungssymptomen: Personen mit COVID-19 typischen Erkrankungssymptomen oder direktem Kontakt zu einer mit COVID-19 erkrankten Person ist das Betreten des Messegeländes untersagt. Durch Beschilderung vor den Eingangsbereichen und in der Registrierung am Eingangsbereich wird auf diese Regeln hingewiesen.  

11. Kontrolle der Personenzahl: Es werden nur so viele Besucher eingelassen, dass ausreichend Abstände eingehalten werden können und es nicht zu Gedränge kommt. Durch die Hallengröße von 8,5 Tausend Quadratmetern und die Erfahrung vergangener Messen wird es auf der IRMA für Besucher vermutlich nicht zu großen Wartezeiten kommen.

12. Einreise aus Risikogebieten: Es gelten die Einreise- und Quarantänebestimmungen für die Freie und Hansestadt Hamburg. Diese müssen von allen Teilnehmenden eingehalten werden. Personen die innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet eingereist sind, müssen der Quarantäneverordnung Folge leisten.