Dauerthema Versorgungsqualität: Politik will in Sachen Heil- und Hilfsmittelgesetz Nachbessern

Betroffene sind gut beraten, sich fachlich kompetente Hilfe zu holen, wenn es darum geht, ihr Recht auf eine hohe Versorgungsqualität und die damit verbundene Teilhabe und Lebensqualität einzufordern. Informationsmöglichkeiten und persönliche Beratung gibt es bei den Sozialverbänden und Verbraucherzentralen sowie auf der norddeutschen Reha-Messe IRMA, die dieses Jahr wieder vom 05. bis 07. Mai in den Hamburger Messehallen (Halle A3) veranstaltet wird. Hersteller von Heil- und Hilfsmitteln stellen dort qualitativ hochwertige Produkte vor und geben Auskunft über richtige Vorgehensweisen und häufige Fehler bei der Antragstellung.

Hintergrund

Versorgungsqualität nach wie vor problematisch

Im Bereich der Heil- und Hilfsmittelversorgung gab es in den letzten Jahren immer wieder Streit zwischen Kassen, Politik und Aufsichtsbehörden. Im Februar 2017 wurde das Heil- und Hilfsmittel- Versorgungsgesetz (HHVG) verabschiedet, mit dem Ziel, die Versorgungsqualität zu verbessern. Damit sollte die gängige Praxis der Kassen eingeschränkt werden, Heil- und Hilfsmittel öffentlich auszuschreiben, um so Kosten ausgerechnet in für Patienten und Pflegebedürftige sensiblen Bereichen zu senken. Laut dem Sozialverband VdK führte diese Ausschreibungspraxis häufig zu mangelhaften Produkten, einem hohen bürokratischen Aufwand, mangelnder wohnortnaher Versorgung und einer Zwei-Klassen-Versorgung, bei der Patienten geeignete oder gewohnte Hilfsmittel nur gegen Aufpreis erhielten. Zudem müssten Betroffene oft monatelang mit den Kassen um Leistungen kämpfen.

Aktuelle Rechtslage

Seit 2017 darf nun bei der Bewilligung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen und Gehhilfen, Brillen und Hörgeräten, Windeln und Blasenkathetern nicht mehr der Preis allein entscheidend sein. Stattdessen müssen Kassen zu 50 Prozent auch die Faktoren Qualität, Zugänglichkeit zur Leistung und Service rund um den Gebrauch des Produkts berücksichtigen. Zudem sind Ausschreibungen generell nicht mehr zulässig, wenn Hilfsmittel individuell angefertigt werden müssen oder die Versorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden ist.

Preis zählt mehr als Qualität

In der Praxis zeigte sich jedoch, dass es nicht zu dem politisch gewollten Qualitätswettbewerb kam. Laut VdK lehnten Krankenkassen weiterhin häufig Anträge ab oder verwiesen auf günstigere, aber minderwertige Produkte. Marlen Holnick, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik und Sozialrecht beim VdK- Landesverband Rheinland-Pfalz: „Die Rechtsansprüche für die Versicherten sind mit dem Gesetz besser geworden. Aber nach wie vor wird dem Preis oft ein höheres Gewicht eingeräumt als der Qualität eines Hilfsmittels.“

Unterschiedliche Bewertung der Rechtslage

Politik und Krankenkassen bewerten zudem unterschiedlich, wie die gesetzliche Forderung genau auszulegen ist. Während die Politik lange betonte, mit dem Gesetz die richtigen Weichen gestellt zu haben und sich in Bezug auf die Umsetzung auf das Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde berief, argumentierten die Kassenverbände, Verträge über die Lieferung von Hilfsmitteln ab einem Gesamtvolumen von 221.000 Euro unterlägen dem europäischen Vergaberecht und seien deshalb grundsätzlich europaweit auszuschreiben. Unstrittig ist, dass die Kassen zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet sind.

Ermittlungen des BVA
Vor diesem Hintergrund leitete das BVA 2018 Ermittlungen in drei konkreten Fällen im Bereich der Versorgung mit Beatmungs- und Atemtherapiegeräten sowie zur Stomaversorgung ein. In zwei dieser drei laufenden Verfahren sind jetzt unterschiedliche Urteile ergangen, die die Ausschreibungspraxis der Kassen einmal bestätigen und einmal untersagen. Angesichts dieser Rechtsunsicherheit plant Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) nun, Ausschreibungen im Heil- und Hilfsmittelbereich ganz zu verbieten. Die Gesetzesänderung soll an das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) angehängt werden. Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung betonte Spahn, Patienten und Pflegebedürftige müssten sich darauf verlassen können, dass Windeln, Gehhilfen und generell alle notwendigen Hilfsmittel gut und verlässlich seien. Der bisherige Preiskampf um das billigste Angebot gehe „zu oft“ zulasten der Patienten.

Nutzerkreis Heil- und Hilfsmittel
Betroffen von den gesetzlichen Regelungen sind neben den 7,8 Millionen Schwerbehinderten in Deutschland vor allem chronisch Kranke und alte Menschen, deren Recht auf Teilhabe im Rahmen der UN- Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist. Insgesamt ist das etwa jeder zehnte Bundesbürger. Das Hilfsmittel gleicht für sie eine Behinderung aus, ersetzt verloren gegangene Funktionen des Körpers und stellt die Mobilität und Selbstständigkeit wieder her.

Die IRMA findet vom 05. bis 07. Mai 2022 in Halle H und Saal 3 des CCH Congress Center Hamburg statt (Adresse Haupteingang: Congressplatz 1, 20355 Hamburg). Das CCH ist Europas modernstes Veranstaltungszentrum. Ausreichend Parkplätze für schwerbehinderte Messebesucher befinden sich in der Tiergartenstraße. Die Zufahrt in die Tiergartenstraße erfolgt über den Dag-Hammarskjöld-Platz.

Öffnungszeiten Donnerstag und Freitag von 10 bis 18 Uhr, Samstag von 10 bis 17 Uhr. Eintrittspreis 8,- Euro. Jeweils eine Begleitperson eines behinderten Besuchers mit Vermerk „B“ im Ausweis ist frei (kostenloser Eintritt). Kinder bis 16 Jahre sowie Schüler, Studenten, Zivildienstleistende und Auszubildende haben ebenfalls freien Eintritt. Weitere Informationen über die IRMA 2022 gibt es im Internet unter www.irma-messe.de.

Jeweils eine Begleitperson eines behinderten Besuchers mit Vermerk „B“ im Ausweis ist frei (kostenloser Eintritt). Kinder bis 16 Jahre sowie Schüler, Studenten, Zivildienstleistende und Auszubildende haben ebenfalls freien Eintritt. Weitere Informationen über die IRMA 2022 gibt es im Internet unter www.irma-messe.de.

Verantwortlich für Text und Inhalt: Pascal Escales, Anja Stürzer

Veröffentlichung frei – über ein Belegexemplar würden wir uns freuen: Escales GmbH, Auf dem Rapsfeld 31, 22359 Hamburg
Pascal Escales, Tel. +49 (0)40 288 058 190-0
E-Mail: info@mobilitaetsmesse.de
Internet: www.irma-messe.de

Pressebilder finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.irma-messe.de/irma/presse-bereich/

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