Termin IRMA 2025 Bremen:
26.06.2025 (Donnerstag) von 10:00 bis 17:00 Uhr
27.06.2025 (Freitag) von 10:00 bis 17:00 Uhr
28.06.2025 (Samstag) von 10:00 bis 17:00 Uhr
Standort der IRMA 2025:
IRMA Messe 2025
Messe- und Congresscentrum Bremen – Halle 7
Findorffstraße
28215 Bremen
Auf- und Abbauzeiten für Aussteller
Aufbauzeiten:
24.06.2025 (Dienstag) von 8 bis 22 Uhr
25.06.2025 (Mittwoch) von 8 bis 22 Uhr
Abbauzeiten:
28.06.2025 (Samstag) von 17:15 bis 22 Uhr
28.06.2025 (Sonntag) von 8 bis 12 Uhr
Öffnungszeiten für Aussteller: Zu den Auf- und Abbauzeiten sowie jeweils eine Stunde vor und nach den offiziellen Besucherzeiten.
26.06.2025 (Donnerstag) von 09:00 bis 18:00 Uhr
27.06.2025 (Freitag) von 09:00 bis 18:00 Uhr
28.06.2025 (Samstag) von 09:00 bis 22:00 Uhr
Öffnungszeiten für Besucher
26.06.2025 (Donnerstag) von 10:00 bis 17:00 Uhr
27.06.2025 (Freitag) von 10:00 bis 17:00 Uhr
28.06.2025 (Samstag) von 10:00 bis 17:00 Uhr
Parkplätze
Informationen zur Parksituation werden im Laufe der kommenden Monate aktualisiert.
Preise IRMA 2025 Bremen
Die aktuellen Preise für eine Ausstellung auf Norddeutschlands größter Rehamesse IRMA finden Sie unter dem Menüpunkt „Aussteller“ unter „Anmeldung und Formulare“. Neben den Grundpreisen für die Ausstellung (siehe Anmeldeformular) entstehen noch Kosten für den Messebau (siehe Serviceheft Teil 1).
Viele Zusatz-Leistungen sind bei den Grundpreisen für die Ausstellung auf der IRMA bereits inklusive. So entfallen bei uns die sonst üblichen Hallennebenkosten (Reinigung und Energie) sowie die Auma-Gebühren, die zusammengenommen den Grundpreis auf anderen Ausstellung häufig um bis zu 5 Euro pro Quadratmeter teurer machen.
Aussteller erhalten außerdem kostenfreie Freikarten für Kunden, sowie kostenfreie Ausstellerausweise, Werbeflyer, und können Kleinmüll kostenfrei vor Ort entsorgen.
Sonderkonditionen: Für Selbsthilfegruppen, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Verbände gelten stark reduzierte Konditionen. Informationen und Preise schicken wir auf Anfrage gerne zu. Die IRMA-Messe übernimmt je nach Art der Gemeinnützigkeit bis zu 100% der Ausstellungsgebühren.